Welche Eingaben müssen Sie beim Gehaltsrechner machen?
Abrechnungsperiode
Bitte geben Sie den Abrechnungsmonat und das Jahr an. Derzeit werden die Jahre 2003 bis 2007 unterstützt. Die Eingabe des Monats ist erforderlich, da sich einige Bestimmungen während des Jahres mehrfach geändert haben.
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Einkommen
Dieses Programm dient zur Ermittung des monatlichen Nettoeinkommens. Bitte geben Sie Ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges
Brutto-einkommen ein.
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Steuerklasse
Wählen Sie hier Ihre Steuerklasse aus.
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Kinderfreibetrag
Wählen Sie hier Ihren Kinderfreibetrag aus.
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Lohnsteuertabelle
Normalerweise müssen Sie die allgemeine
Lohnsteuertabelle verwenden. Die besondere Tabelle gilt für Beamte und bestimmte Berufsgruppen. Wenn Sie die besondere
Lohnsteuertabelle verwenden geht das Programm automatisch davon aus, daß Sie keine Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen.
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Kirchensteuer
Bitte geben Sie an, ob auf Ihrer Lohnsteuerkarte eine Konfession eingetragen ist.
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Bundesland Bitte wählen Sie im
Steuerrechner das Bundesland aus, in dem Sie arbeiten. Dies hat Auswirkungen auf die Kirchensteuer und unter Umständen auf die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.
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Krankenkassensatz
Bitte wählen Sie im
Steuerrechner den Prozentsatz Ihrer Krankenkasse aus. Einige große Krankenkassen sind mit Ihrem normalen Beitragssatz vorbelegt. Sind Sie in einer dieser Kassen zu einem anderen Beitragssatz versichert, wählen Sie diesen Satz bitte aus. Wenn Sie privat versichert sind wählen Sie bitte die entsprechende Auswahl. In diesem Fall geht das Programm davon aus, daß Sie auch privat pflegeversichert sind. Für Abrechnungsperioden nach Juni 2005 geben Sie bitte den Prozentsatz inklusive dem Beitragszuschlag für Arbeitnehmer von 0.9 Prozent ein.
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Geboren
Bitte geben Sie hier Ihr Geburtsjahr und Geburtsmonat ein, da dies unter Umständen Auswirkungen auf die Pflegeversicherung und die Höhe der Steuer hat. Wenn Sie vor dem 01.01.1940 geboren sind, reicht die Eingabe 'Geburtsjahr < 1940'.
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Auszubildender
Dieses Feld hat unter bestimmten Umständen Auswirkungen auf die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge.
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Monatlicher Freibetrag
Wenn Sie einen Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen haben, geben Sie bitte den monatlichen Wert ein
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Wie setzt sich eine Lohnabrechnung zusammen?
Zur Lohnabrechnung ist nach den aktuell geltenden Gesetzen jeder Arbeitgeber verpflichtet eine Abrechnung über das Arbeitsentgelt in nachvollziehbarer Textform darzulegen. Dabei muss der Arbeitgeber folgende Mindestangaben aufweisen:
Daten zum Abrechnungszeitraum
- Zusammensetzung des Arbeitsentgelts
- Art und Höhe der Zuschläge, sowie sonstige Vergütungen
- Art und Höhe der Abzüge
- Abschlagszahlungen und Vorschüsse
Des Weiteren können auch optional Angaben zur:
- Erfassung von Urlaubs- und Fehlzeiten
- Zeiterfassung zur Kontrolle der Anwesenheit
in einer Lohnabrechung aufgeführt werden.
Vereinfachte beispielhafte Berechnung
Bruttoentgelt
+ ggfs. vermögenswirksame Leistungen (Arbeitgeberanteil)
+ ggf. vorhandene geldwerte Leistungen
= steuerpflichtiges Brutto-entgelt
- Lohnsteuer (vom steuerpflichtigen Bruttoentgelt)
- Solidaritätszuschlag (von der Lohnsteuer)
- ggfs. Kirchensteuer (von der Lohnsteuer)
- Sozialversicherung (vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt)
(Arbeitnehmeranteil)
= Nettoentgelt
- ggfs. Vermögenswirksame Sparleistung (Arbeitnehmeranteil)
- zuvor hinzugerechnete geldwerte Leistungen
= Auszahlungsbetrag
Was ist sonst noch wissenswert
- Die Versicherungsbeiträge sind je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu tragen, außer bei Krankenversicherung (0,9% trägt der AN mehr) und bei der Pflegeversicherung bei kinderlosen Arbeitnehmern ab 23 (dann zahlt nur der AN 0,25% mehr PV).
- Die Beiträge zur Unfallversicherung sind vom Arbeitgeber allein zu tragen.
- Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse, der Einkommenshöhe und des Steuersatzes ab.
- Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % von der Lohnsteuer, hängt ebenfalls von der Steuerklasse und der Zahl der Kinder ab und dient der Finanzierung der Förderung der ostdeutschen Bundesländer.
- Die Kirchensteuer beträgt 8% für Bayern und Baden-Württemberg und 9% in den anderen Bundesländern von der Lohnsteuer.
- Die Sozialversicherung setzt sich aus der Summe von Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung zusammen.
- Die Pflegeversicherung in Sachsen beträgt 1,35% statt 0,85% wegen des zusätzlichen Buß- und Bettags.
(Auszug aus Wikipedia)